Wir über uns – Jugendverbandstag

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als Organ der dpj
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Jugendverbandstag 2016

Beginn: Samstag, 19.11. um 11.00 Uhr
Ende: Sonntag, 20.11. ca. 15.00 Uhr

Tagungsort:
Parkhotel Fulda
Goethestr. 13
36043 Fulda
(Telefon: +49 (0) 661 / 8650-0)
Wegbeschreibung: http://www.parkhotel-fulda.de
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Auszug aus der DPV-Jugendordnung:

§ 4 Organe

4.1  Organe der Deutschen Pétanque Jugend sind:

a) Der Jugendverbandstag (JVT)

b) Der Jugendvorstand (JVS)

4.2  Regelungen zu weiteren Gremien der dpj sind in der Jugendgeschäftsordnung festgelegt, welche vom Jugendverbandstag beschlossen und geändert wird.

§ 5  Jugendverbandstag

5.1  Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugendverbandstage. Sie sind das oberste Organ der dpj. Der Jugendverbandstag entscheidet in allen Angelegenheiten der Jugend, die nicht einem anderen Organ der dpj übertragen sind.

5.1.1  Der Jugendverbandstag besteht aus dem Jugendvorstand und den Jugendreferenten/-innen der Landesfachverbände.

5.2   Die Landesfachverbände haben insgesamt 20 Stimmen. Jeder Landesfachverband hat eine Grundstimme. Die restlichen Stimmen werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren entsprechend dem Anteil an jugendlichen Verbandsangehörigen zum Stichtag des 31.12. des Vorjahres auf die Mitglieder verteilt. Die Stimmen sind nicht übertragbar. Sollte durch das Hare-Niemeyer-Verfahren eine Verteilung der letzten Stimme nicht eindeutig möglich sein, entscheidet das Los unter den Betroffenen zu Beginn des Jugendverbandstages.

5.3  Der ordentliche Jugendverbandstag findet mindestens einmal jährlich statt.

5.3.1  Die Einladung zum ordentlichen Jugendverbandstag erfolgt vom Jugendvorstand mit einer Frist von 3 Wochen in Textform unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

5.3.2  Sie ist den Mitgliedern und dem DPV-Präsidium jedoch mindestens 8 Wochen vorher in Textform anzukündigen.

5.3.3  Ein außerordentlicher Jugendverbandstag muss auf Antrag in Textform und unter Angabe des Grundes einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder (Landesfachverbände) oder aufgrund eines Beschlusses des Jugendvorstands gefordert wird.
Der außerordentliche Jugendverbandstag muss innerhalb von 4 Wochen mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen unter Angabe der Gründe stattfinden.
Kommt der/die Vorsitzende des Jugendvorstands oder im Falle seiner Verhinderung ein anderes Mitglied des Jugendvorstands dem nicht nach, beruft der/die Vorsitzende des Verbandsgerichtes den außerordentlichen Jugendverbandstag ein.
Bei einem außerordentlichen Jugendverbandstag können nur die Tagesordnungspunkte behandelt werden, die zu seiner Einberufung geführt haben.

5.3.4  Jeweils vor den DPV-Verbandstagen in den Wahljahren des/der DPV Vizepräsidenten/-in Jugend hat der Jugendverbandstag den/die Vorsitzende/-n des Jugendvorstands zu wählen.
Der/die gewählte Vorsitzende des Jugendvorstands ist ab dem Zeitpunkt der Wahl im Amt und vom darauffolgenden Verbandstag des DPV als Vizepräsident/-in Jugend zu bestätigen.
Alle zwei Jahre wählt der Jugendverbandstag den/die Stellvertreter/-in des/der Vorsitzenden sowie je ein wahlberechtigtes Jugendvorstandsmitglied aus den Lenkungsgruppen. Dies geschieht je 1 und 3 Jahre nach den Jahren, in denen regulär der/die Vorsitzende gewählt wird.

5.4  Der Jugendverbandstag ist beschlussfähig, wenn er form- und fristgerecht einberufen wurde und mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

5.4.1  Er wird beschlussunfähig, wenn weniger als die Hälfte der anfangs durch Anwesenheit vertretenen Stimmen noch vertreten ist.

5.4.2  Jeder Landesfachverband kann bis zu zwei Delegierte zum Jugendverbandstag entsenden.

5.4.3  Die Stimmabgabe hat einheitlich je Landesfachverband zu erfolgen.

5.5  Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung, Enthaltungen werden nicht gezählt.

5.5.1  Die Abstimmung erfolgt in der Regel durch Handzeichen entsprechend der zugestandenen Stimmenzahl. Auf Antrag eines/-r Delegierten muss schriftliche Abstimmung erfolgen.

5.5.2  Die Mitglieder des Jugendvorstands haben kein Stimmrecht. Abweichend davon hat bei Stimmengleichheit der Vorsitzende des Jugendvorstands eine Stimme, jedoch nicht bei Wahlen.

5.6  Aufgaben des Jugendverbandstages:
a) Wahl des stimmberechtigten Jugendvorstandes der dpj (mit Ausnahme des/der Jugendsprechers/-in).
b) Besetzung der weiteren Gremien der dpj (soweit das nicht durch die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendvorstands geschieht);
c) Genehmigung des Haushaltsplans der dpj;
d) Bestätigung der Richtlinien in der Jugendarbeit im DPV.
e) Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstands.
f) Entlastung des Jugendvorstands.
g) Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
h) Beschlüsse zur Erstellung und Änderung der Jugendordnung.
i) Beschlüsse zur Erstellung und Änderung der Jugendgeschäftsordnung.
Der Jugendverbandstag ist nicht befugt, Beschlüsse zu fassen, deren finanzielle Auswirkungen durch den laufenden Etat des DPV nicht gedeckt sind.

5.7  Die Leitung (Vorsitz) des Jugendverbandstages obliegt dem/der Vorsitzenden des Jugendvorstands. Auf seinen Vorschlag kann der Jugendverbandstag eine/-n Tagungsleiter/-in benennen.

5.8 Über den Jugendverbandstag ist ein Ergebnisprotokoll zu führen und von dem/der Versammlungsleiter/-in und dem/der Protokollant/-in zu unterschreiben. Eine Urschrift ist an die Geschäftsstelle des DPV zu senden.

§ 6 Anträge

6.1  Anträge zum Jugendverbandstag können vom Jugendvorstand, dem Präsidium und den Mitgliedern des DPV eingebracht werden. Sie sind spätestens 6 Wochen vor dem Jugendverbandstag der Jugendgeschäftsstelle bzw. dem Jugendvorstand zuzuleiten und den Mitgliedern des DPV innerhalb von 3 Wochen bekannt zu geben. Dies gilt nicht für Änderungsanträge zu bereits gestellten Anträgen; sie können noch während der Beratung gestellt werden. Die Frist kann in Abweichung von § 193 BGB auch an einem Samstag bzw. Sonntag enden.

6.1.1  Später eingehende Anträge dürfen nur als Dringlichkeitsantrag behandelt werden, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge eines fristgemäß gestellten Antrages sind. Über die Zulassung eines Dringlichkeitsantrages entscheidet der Jugendverbandstag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen.

§  7 Änderung der Jugendordnung

Änderungen der Jugendordnung können an einem ordentlichen oder außerordentlichen Jugendverbandstag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden, gültigen Stimmberechtigten und weiterhin der Bestätigung des nachfolgenden DPV Verbandstages. Ergeben sich bei der Berechnung der Stimmenmehrheiten Kommastellen, sind diese auf ganze Stimmen aufzurunden.
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Ziele | Aufgaben der Jugendarbeit der dpj

Personen hinter der dpj

Juniorteam der dpj | Zivilgesellschaftliches Engagement junger Menschen im und durch den Sport

Dokumente | Konzeptpapiere der dpj

In aller Deutlichkeit – Fragen und Antworten
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[av_heading tag=’h5′ padding=’0′ heading=’Was gibt es sonst noch Wissenswertes über die dpj?!‘ color=’custom-color-heading‘ style=’blockquote modern-quote‘ custom_font=’#f29100′ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’13‘ custom_class=“]
Nicht unbedingt wichtig, aber dennoch informativ:
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[av_content_slider heading=’Nicht unbedingt wichtig – dennoch informativ:‘ columns=’1′ animation=’fade‘ navigation=’arrows‘ autoplay=’true‘ interval=’20‘ font_color=’custom‘ color=“]
[av_content_slide title=’Das Logo der dpj‘ link=“ linktarget=“]
dpj_logo_75entstand bereits 2013.
Entworfen wurde es von Andreas Möslein (Bayern), der zum damaligen Zeitpunkt der Lenkungsgruppe Breitensport innerhalb der dpj aktiv war.
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[av_content_slide title=’Die Symbolik des dpj-Logos‘ link=“ linktarget=“]
dpj_logo_75symbolisiert mit den deutschen Farben die 3 Altersgruppen (Categorien) der Jugend:

Die kleine schwarze Figur symbolisiert die Kategorie „Minimes“ (bis zum 11. Lebensjahr).
Die mittlere rote Figur steht für die Kategorie „Cadets“ (bis zum 14. Lebensjahr).
Die große gelbe (goldene) Figur stellt die Kategorie „Juniors“ dar (bis zum 18. Lebensjahr).

Die Espoirs (bis zum 23. Lebensjahr) -ebenso, wie die jüngeren Altersgruppen als „junge Menschen“ zur Jugend gehörend- stehen nicht unter der Organisation und Verantwortung der dpj.
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[av_content_slide title=’Richtungsweisend ist das dpj-Logo‘ link=“ linktarget=“]
dpj_logo_75grahisch zur rechten Seite geneigt.
Nach graphischen Grundsätzen steht eine Ausrichtung nach rechts für Fortschritt/Vorankommen/Aufbruch/…
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[av_content_slide title=’Die Kleinschreibung‘ link=“ linktarget=“]
der Bezeichnung dpj  (deutsche pétanque jugend im Deutschen Pétanque Verband) entwickelte sich in Anlehnung an die Schreibweise dsj als autonome Jugendorganisation innerhalb des DOSB.
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